Am Rande von Stuttgart-Degerloch, fast schon im Bezirk Süd steht der 'Wasserturm Degerloch', welcher in den Jahren 1911-12 errichtet wurde.
In einigen Quellen wird Paul Bonatz, einer der bekanntesten deutschen Architekten, welcher die Architekturlandschaft der Republik vor allem in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts geprägt hat, benannt. Doch gehen wir auf grund unserer Recherchen davon aus, dass der Bau wohl eher nach Entwürfen seitens des damaligen städtischen Hochbauamtes realisiert wurde. Auch war der Ingenieur Hermann von Ehmann an der Realisierung beteiligt. Dies kann man unter anderem an der Informationstafel am Ehmann-Brunnen, auf der anderen Straßenseite direkt nachlesen. Das ausführende Bauunternehmen war die Stuttgarter Eisenbetonbaugesellschaft.
Der Turm hat eine Höhe von 28,00 m und einen Durchmesser von 10,90 m. Sein Fassungsvolumen beträgt rund 400 m³.
Er wurde als polygonaler Ziegelbau aus Sichtmauerwerk erstellt. Im Sockelbereich kann man zumindest straßenseitig einige Bögen im unverputzten Mauerwerk erkennen, welche darauf schließen lassen, dass nicht nur der obere Teil des Turms ursprünglich mit Öffnungen versehen war, sondern auch der Turm-Sockel. Heute sind in diesen Bereich Glassteine eingebaut.
Nach seiner Eröffnung war der Wasserturm bis 2008, also fast 100 Jahre, in Betrieb. Dieser wurde 2008 eingestellt, nachdem in direkter Nachbarschaft der neue und deutlich größere Wasserhochbehälter der EnBW in Betrieb genommen wurde.
Seit dem verfällt der stillgelegte Turm immer mehr. Dies sorgt nicht nur in der Bevölkerung immer wieder zu Unmut, sondern auch in der Regionalpolitik. Es hat bereits mehrere Konzepte für eine Umnutzung gegeben. Keines hat bisher den Weg zur Realisierung gefunden. Auch mehrere Verkaufsversuche seitens des Eigentümers sind bisher immer wieder gescheitert.
Da der Turm als 'Denkmal der Wasserversorgung' unter Denkmalschutz steht, sind größere Umbaumaßnahmen nicht gestattet, genauso wenig wie dessen Abriss. So sind die Möglichkeiten für eine Umnutzung recht eingeschränkt.
Im Zuge der Auflagen durch den Denkmalschutz ist der Eigentümer angehalten, den Wasserturm im 'zumutbaren Rahmen' zu erhalten. Dies führte dazu, dass das Gelände um den Wasserturm mittels Bauzaun zumindest vor Vandalismus geschützt wird.